Rémy Martin

Rémy Martin ist ein 1724 gegründetes Cognac-Haus aus der französischen Stadt Cognac und gehört heute zur Unternehmensgruppe Rémy Cointreau. Seit 1948 konzentriert sich das Haus auf Fine Champagne Cognac. Dafür dürfen ausschließlich Eaux-de-vie aus Grande Champagne und Petite Champagne verwendet werden; der Anteil aus Grande Champagne muss mindestens 50 Prozent betragen. Zum Sortiment gehören gesetzliche Alterskategorien wie V.S.O.P. und XO sowie eigenständig benannte Cuvées wie 1738 Accord Royal.

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Rémy Martin und die Fine Champagne

Rémy Martin wurde 1724 in Cognac gegründet. Einen frühen Bezugspunkt der Hausgeschichte bildet das Jahr 1738: König Ludwig XV. erteilte Rémy Martin die Erlaubnis, neue Reben anzupflanzen. Daran erinnert heute der Name der Cuvée 1738 Accord Royal. Seit 1948 richtet das Haus seine Cognac-Produktion konsequent auf Fine Champagne aus.

Fine Champagne ist eine gesetzlich definierte Herkunftsangabe innerhalb der Cognac-Appellation. Ein solcher Cognac wird ausschließlich aus Eaux-de-vie der Crus Grande Champagne und Petite Champagne komponiert, wobei Grande Champagne mindestens die Hälfte ausmachen muss. Der Begriff bezieht sich somit auf die Herkunft der Destillate und nicht auf Schaumwein.

Destillation und Hausstil

Für seine Eaux-de-vie verwendet Rémy Martin vor allem Grundweine aus Ugni Blanc. Sie werden zusammen mit ihrer Feinhefe zweimal in kleinen kupfernen Brennblasen destilliert. Nach der Reifung in französischen Eichenfässern verbindet der Kellermeister zahlreiche Eaux-de-vie zu den jeweiligen Cuvées. Die Destillation mit Feinhefe und die ausschließliche Arbeit mit Grande und Petite Champagne gehören zu den prägenden Merkmalen des Hauses.

V.S.O.P., 1738 Accord Royal oder XO?

  • V.S.O.P. ist eine gesetzliche Alterskategorie: Das jüngste Eau-de-vie der Cuvée muss mindestens vier Jahre gereift sein. Rémy Martin positioniert diese Abfüllung als vielseitigen Cognac für den puren Genuss, Eis oder Mixgetränke.
  • 1738 Accord Royal ist eine eigenständig benannte, vollmundiger angelegte Cuvée. Die Zahl verweist auf das historische königliche Privileg und ist weder ein Jahrgang noch eine gesetzliche Altersangabe.
  • XO verlangt für das jüngste enthaltene Eau-de-vie mindestens zehn Jahre Fassreife und steht innerhalb des Kernsortiments für größere aromatische Tiefe und Komplexität.

Bei einer Geschenkaufmachung sollte zusätzlich auf den Lieferumfang geachtet werden. Der Zusatz „Geschenk“ beschreibt Verpackung oder Ausstattung; die Einordnung des Cognacs ergibt sich weiterhin aus V.S.O.P., XO oder dem Namen der jeweiligen Cuvée.

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