Auch die Begriffe ändern sich: Im September 2027 treten neue EU-Kennzeichnungsregeln in Kraft. Deshalb erklärt dieser Ratgeber zunächst die derzeit in Deutschland geltenden Bezeichnungen und anschließend, was sich künftig verändert.
Rechtsstand: September 2026.
0,0 %, alkoholfrei und entalkoholisiert: das Wichtigste auf einen Blick
| Angabe | Was sie aktuell bedeutet | Worauf achten? |
|---|---|---|
| entalkoholisiert | EU-rechtliche Kennzeichnung für bestimmte Weinbauerzeugnisse nach einer Entalkoholisierung, wenn der vorhandene Alkoholgehalt höchstens 0,5 % vol beträgt. | Das bedeutet nicht zwingend, dass überhaupt kein Alkohol mehr enthalten ist. |
| alkoholfrei | Kann in Deutschland bei einem entsprechend entalkoholisierten Erzeugnis zusätzlich verwendet werden. | Ab 0,05 % vol muss die Angabe derzeit um „(< 0,5 % vol)“ ergänzt werden. |
| 0,0 % | Eine besonders konkrete Angabe zum Alkoholgehalt, die derzeit von der rechtlich vorgeschriebenen Kategoriebezeichnung zu unterscheiden ist. | Nicht nur die große Angabe auf der Vorderseite lesen, sondern die vollständige Kennzeichnung prüfen. |
| teilweise entalkoholisiert | Aktuelle EU-Bezeichnung, wenn nach der Entalkoholisierung mehr als 0,5 % vol vorhanden sind, der Alkoholgehalt aber unter dem vorgeschriebenen Mindestwert der ursprünglichen Produktkategorie liegt. | Das ist kein alkoholfreier Wein. |
Die wichtigste praktische Regel lautet daher: „alkoholfrei“ bedeutet aktuell nicht automatisch 0,0 %. Entscheidend ist die vollständige Kennzeichnung der konkreten Flasche.

Alkoholfreien Wein genießen
Was bedeutet „entalkoholisierter Wein“ genau?
Entalkoholisierter Wein beginnt nicht als Traubensaft. Zunächst entsteht durch alkoholische Gärung Wein. Anschließend wird ihm ein großer Teil des entstandenen Ethanols wieder entzogen.
Für die entsprechenden Weinbauerzeugnisse sieht das derzeitige EU-Recht die Bezeichnung „entalkoholisiert“ vor, wenn nach diesem Verfahren höchstens 0,5 % vol Alkohol vorhanden sind.
In Deutschland darf zusätzlich die Angabe „alkoholfrei“ verwendet werden. Sobald das Erzeugnis mindestens 0,05 % vol Alkohol enthält, muss diese Angabe nach der derzeitigen deutschen Weinverordnung durch den Hinweis „(< 0,5 % vol)“ ergänzt werden.
Damit sind zwei Ebenen auseinanderzuhalten:
- Entalkoholisiert beschreibt die weinrechtliche Einordnung nach dem Entzug von Alkohol.
- Alkoholfrei ist in Deutschland eine zusätzliche zulässige Kennzeichnung für diese Erzeugnisse.
- Der konkrete Alkoholgehalt beantwortet die separate Frage, wie viel Alkohol tatsächlich noch vorhanden sein kann.
Wer eine Flasche ausschließlich anhand des Wortes „alkoholfrei“ beurteilt, übersieht deshalb eine wichtige Information: Ein geringer Restalkohol ist innerhalb dieser Kategorie möglich.
Was bedeutet „teilweise entalkoholisiert“?
Bei einem teilweise entalkoholisierten Wein wird der Alkoholgehalt lediglich reduziert. Nach der aktuell geltenden EU-Systematik liegt er über 0,5 % vol, aber unter dem vorgeschriebenen Mindestalkoholgehalt, den die entsprechende Produktkategorie vor einer Entalkoholisierung normalerweise erreichen muss.
In Deutschland darf für solche Erzeugnisse zusätzlich der Begriff „alkoholreduziert“ verwendet werden.
„Teilweise entalkoholisiert“ sollte deshalb nicht als andere Schreibweise für alkoholfreien Wein verstanden werden. Es handelt sich um eine andere Alkoholstufe.
Was bedeutet 0,0 % bei Wein?
Gerade die Angabe 0,0 % sorgt für Missverständnisse. Sie ist von der derzeit vorgeschriebenen weinrechtlichen Bezeichnung „entalkoholisiert“ zu unterscheiden.
Wer keinen beziehungsweise möglichst wenig Restalkohol aufnehmen möchte, sollte deshalb nicht nur nach dem größten Schriftzug auf der Vorderseite gehen. Sinnvoll ist der Blick auf die vollständige Verkehrs- beziehungsweise Produktbezeichnung und auf ergänzende Angaben zum Alkoholgehalt.
Besonders wichtig wird diese Unterscheidung durch eine bereits beschlossene Änderung des EU-Weinrechts.
Ab 19. September 2027 gelten neue Begriffe
Ab dem 19. September 2027 ändert sich die Kennzeichnung entalkoholisierter Weinbauerzeugnisse in der Europäischen Union. Dadurch werden Begriffe, die heute teilweise nebeneinander verwendet werden, stärker vereinheitlicht.
| Neue EU-Angabe ab 19.09.2027 | Voraussetzung |
|---|---|
| alkoholfrei | Der vorhandene Alkoholgehalt beträgt höchstens 0,5 % vol. |
| 0,0 % | Die Angabe kommt hinzu, wenn der vorhandene Alkoholgehalt höchstens 0,05 % vol beträgt. |
| alkoholreduziert | Mehr als 0,5 % vol und mindestens 30 % unter dem vorgeschriebenen Mindestalkoholgehalt der jeweiligen Produktkategorie vor der Entalkoholisierung. |
Zusätzlich wird bei entsprechenden Weinbauerzeugnissen die Angabe „durch Entalkoholisierung gewonnen“ vorgeschrieben.
Damit bekommt auch 0,0 % erstmals eine besonders klare weinrechtliche Schwelle: Bis höchstens 0,05 % vol darf beziehungsweise muss diese Kennzeichnung im Rahmen der neuen Regel verwendet werden. 0,0 % bedeutet damit rechtlich nicht zwingend mathematisch exakt 0,000 % Alkohol.
Für Verbraucher gibt es allerdings eine Übergangsphase. Produkte, die noch vor dem 19. September 2027 nach den bisherigen Vorschriften gekennzeichnet wurden, dürfen anschließend bis zur Erschöpfung der Bestände weiter verkauft werden. Deshalb können alte und neue Begriffe eine Zeit lang gleichzeitig im Handel auftauchen.
Wie wird Wein entalkoholisiert?
Bei entalkoholisiertem Wein findet zunächst eine Gärung statt. Das unterscheidet ihn grundlegend von einfachem Traubensaft: Während der Gärung entstehen zahlreiche Stoffe, die Aromatik, Struktur und Charakter des späteren Getränks mitbestimmen. Erst anschließend wird Alkohol entfernt.
Das EU-Weinrecht erlaubt dafür verschiedene önologische Verfahren, darunter:
- partielle Vakuumverdampfung,
- Membrantechniken und
- Destillation.
In der Praxis spielt insbesondere die Verarbeitung unter vermindertem Druck eine wichtige Rolle. Durch das Vakuum kann Ethanol bei deutlich niedrigeren Temperaturen entfernt werden als unter normalem Luftdruck. Dadurch lässt sich die thermische Belastung des Weins reduzieren.
Trotzdem verändert die Entfernung von Alkohol das Getränk. Ethanol beeinflusst unter anderem Körper, Wärmegefühl, Textur und die Wahrnehmung flüchtiger Aromastoffe. Ein entalkoholisierter Wein muss deshalb nicht genauso schmecken wie der Ausgangswein.
Produzenten können über Grundwein, Rebsorte, Säurestruktur, Aromamanagement, Süße, Kohlensäure und weitere Entscheidungen versuchen, ein ausgewogenes Ergebnis zu erzielen. Daraus folgt aber keine allgemeine Regel wie „alkoholfreier Wein ist immer süßer“. Die tatsächliche Zusammensetzung muss am konkreten Produkt beurteilt werden.
Etikett richtig lesen: In fünf Schritten zur passenden Flasche
Für die Auswahl ist nicht entscheidend, welcher Begriff auf der Vorderseite am auffälligsten gestaltet wurde. Aussagekräftiger ist die Kombination aus Produktbezeichnung und konkreten Pflicht- beziehungsweise Zusatzangaben.
- Produktbezeichnung lesen: Zuerst prüfen, um welche Art Getränk es sich tatsächlich handelt und ob Begriffe wie „entalkoholisiert“ oder „teilweise entalkoholisiert“ angegeben sind.
- „Alkoholfrei“ nicht automatisch als 0,0 interpretieren: Nach der derzeit geltenden Regelung können bei einem alkoholfreien Wein geringe Alkoholmengen vorhanden sein.
- Zusatz zum Restalkohol beachten: In Deutschland muss die Angabe „alkoholfrei“ bei mindestens 0,05 % vol derzeit mit „(< 0,5 % vol)“ ergänzt werden.
- 0,0 % separat beurteilen: Eine konkrete Null-Komma-null-Angabe ist etwas anderes als lediglich das Wort „alkoholfrei“. Ab September 2027 wird dafür EU-weit die Schwelle von höchstens 0,05 % vol maßgeblich.
- Marketingname und Produktkategorie trennen: „Zero“, „Free“, „No Alcohol“ oder ähnliche Produktnamen ersetzen nicht automatisch die rechtlich relevante Kennzeichnung.
Wenn du nach der Kennzeichnung auch entscheiden möchtest, welcher Stil geschmacklich zu dir passt, hilft der Ratgeber Welcher Wein schmeckt mir? bei der Einordnung nach Frische, Frucht, Säure, Tannin, Süße und Anlass.
Ist eine alkoholfreie Weinalternative automatisch entalkoholisierter Wein?
Nein. Begriffe wie „Weinalternative“, „Wine Alternative“, „Sparkling Tea“ oder ähnliche Formulierungen können auch für Getränke verwendet werden, die nicht einfach durch Entalkoholisierung eines fertigen Weins entstanden sind.
Genau deshalb ist die rechtlich relevante Bezeichnung aussagekräftiger als ein werblicher Name auf der Vorderseite. Ein Getränk auf Tee-, Kräuter-, Frucht- oder anderer Basis kann geschmacklich für denselben Anlass gedacht sein, gehört aber nicht allein deshalb zur gleichen weinrechtlichen Produktkategorie.
Das ist auch beim Geschmack wichtig: Entalkoholisierter Wein, Traubensaft und andere alkoholfreie Alternativen können alle ohne klassischen Wein-Alkohol angeboten werden, entstehen aber auf unterschiedlichen Wegen und besitzen deshalb unterschiedliche sensorische Eigenschaften.
Welcher Begriff ist für mich entscheidend?
- Du möchtest klassischen Weincharakter mit stark reduziertem Alkohol: Prüfe, ob es sich um ein durch Entalkoholisierung erzeugtes Weinbauerzeugnis handelt.
- Du möchtest einen aktuell als alkoholfrei gekennzeichneten Wein: Beachte, dass bis zu 0,5 % vol möglich sein können.
- Du suchst gezielt 0,0 %: Lies die konkrete Alkoholangabe und die vollständige Kennzeichnung. Ab September 2027 steht 0,0 % bei den entsprechenden EU-Weinbauerzeugnissen für höchstens 0,05 % vol.
- Du möchtest weniger Alkohol, aber nicht zwingend alkoholfrei: Teilweise entalkoholisierte beziehungsweise künftig als alkoholreduziert bezeichnete Produkte bilden eine eigene Gruppe.
- Du willst vor allem eine passende alkoholfreie Essensbegleitung: Dann sind neben dem Alkoholgehalt auch Säure, Süße, Kohlensäure und Stil entscheidend. Für BBQ, Fisch, Pizza und Grillgemüse gibt es dazu den separaten Ratgeber alkoholfreier Wein zum Grillen.
Fazit: Die Begriffe auf alkoholfreiem Wein beschreiben unterschiedliche Dinge. „Entalkoholisiert“ ist derzeit die zentrale weinrechtliche Bezeichnung bis höchstens 0,5 % vol, während „alkoholfrei“ in Deutschland zusätzlich verwendet werden kann. „Teilweise entalkoholisiert“ steht für einen weiterhin alkoholhaltigen, aber reduzierten Wein. Ab 19. September 2027 wird die Systematik geändert: Dann rücken „alkoholfrei“, „0,0 %“ und „alkoholreduziert“ in den Mittelpunkt. Wer das Etikett vollständig liest, kann deshalb wesentlich genauer erkennen, was tatsächlich in der Flasche steckt.